Slogan
 
 

PSD Bank
RheinNeckarSaar eG

BLZ 60090900

BIC GENO DEF1 P20

Suchen
Alterseinkünftegesetz
Einschneidende Änderungen in der Altersvorsorge

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgesetzes umgesetzt. Der Gesetzgeber wurde dazu verpflichtet, die Besteuerung von Alterseinkünften neu zu regeln. Im Kern der Kritik stand, dass Pensionen voll zu versteuern seien, während Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem geringeren Ertragsteil zu versteuern waren.

 
AlterseinkünftegesetzBesteuerung der Renten

Schwerpunkt des Gesetzes ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Das bedeutet, das Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden.

Die Bezüge von Renten werden nach und nach steuerpflichtig. Im Gegenzug werden die während der Erwerbsphase gezahlten Beiträge zur Altervorsorge allmählich von der Einkommenssteuer freigestellt.

Wer zum Beispiel am 1. Januar 2005 bereits im Ruhestand war, muss 50% seiner Einnahmen zu seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Für spätere Rentnerjahrgänge erhöht sich dieser Prozentsatz nach einer gestaffelten Tabelle.

 

Der Rentenjahrgang 2040 muss seine gesamten Einkünfte versteuern. Der im Renteneintrittsjahr ermittelte Rentenfreibetrag wird dann für jeden Rentner für den Rest seines Lebens festgeschrieben.

Auch bei der Steuerentlastung wird nach einer stufenweise ansteigenden Tabelle vorgegangen. Im Jahr 2005 wurden 60% der tatsächlich aufgewendeten Altersvorsorgebeiträge, maximal 12.000 Euro, steuermindernd angerechnet. Ab dem Jahr 2025 sind es 100%, maximal 20.000 Euro pro Jahr. Dies gilt für Arbeitnehmer wie für Selbstständige und Beamte. Zusätzlich sind jährlich bis zu 1.500 Euro (Arbeitnehmer und Beamte) bzw. bis zu 2.400 Euro (Selbstständige) als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar.

 

Nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen genießen nicht mehr das frühere Steuerprivileg (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit). Stattdessen werden die Erträge aus Kapitallebensversicherungen versteuert. Dies erfolgt entweder komplett oder nach dem Halbeinkünfteverfahren.

Die altersabhängigen Sätze für die Versteuerung von Erträgen aus laufenden und neuen Rentenversicherungen werden hingegen gesenkt. So gilt für eine mit 65 Jahren ausgezahlte Rentenversicherung künftig ein Steuersatz von 18% statt bisher 27%.

 

PSD Bank RheinNeckarSaar eG
Telefon:  0800 0011230 (gebührenfrei) 
   0711 90050-3500
Fax:  0800 2777733
E-Mail:  info@psd-rns.de