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R+V-RiesterRente
Verschenken Sie kein Geld
 
  • Attraktive staatliche Förderung
  • Bis zu 150% Beitragsgarantie
  • Keine Gesundheitsprüfung 

Die Folgen der Bevölkerungsentwicklung liegen auf der Hand: Weniger Beitragszahler, weniger Rente. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Um die private Vorsorge zu unterstützen, fördert sie der Staat im Rahmen der Riester-Förderung über Zulagen und Steuervorteile.

 

Unsere Lösung
Mit der zertifizierten R+V-RiesterRente können Sie durch private Vorsorge die staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen nutzen. Die R+V-RiesterRente bietet Ihnen eine lebenslange garantierte Rente.

Insbesondere Familien mit Kindern, niedrigere Einkommensgruppen sowie junge Leute profitieren von der steuerlichen Förderung und den Zulagen. Durch den verbesserten Sonderausgabenabzug ist die Riester-Rente aber auch für Personen mit hohem Einkommen interessant.

 

Für geringfügig Beschäftigte ist die Riester-Rente im Rahmen der so genannten "minijobrente" möglich.

 

Diese Information stellt keine Beratung im Sinne des WpHG dar.

 

 

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Telefon:  0800 0011230 (gebührenfrei) 
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E-Mail:  info@psd-rns.de  

So funktioniert die R+V-RiesterRente:

 

Sie zahlen einen laufenden Beitrag ein und erhalten dann vom Staat Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage und eventuell Berufseinsteigerbonus). Darüber hinaus entstehen meist Steuervergünstigungen, denn die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

 

Damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten, müssen Sie jährlich einen so genannten Mindesteigenbeitrag von 60 Euro anlegen.

 

 Grundzulage
 pro Jahr

 Kinderzulage
 
pro Jahr

 einmalige
 Bonuszulage
 steuerlich geförderte
 Höchstgrenze
 154 Euro  185 Euro pro Kind
 Geburt vor dem 01.01.2008
 200 Euro für Berufstätige
 unter 25 Jahren
 2.100 Euro
   300 Euro pro Kind
 Geburt ab dem 01.01.2008

 

Sie erhalten ab dem vollendeten 62. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Außerdem ist auch eine einmalige Kapitalleistung möglich. Sie können sich zu Rentenbeginn bis zu 30% des angesparten Kapitals auszahlen lassen.

 

Ihre Rente erhöht sich durch die Überschussbeteiligung, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet. Bei der Verwendung der zugeteilten Überschüsse können Sie zwischen einer hohen Anlagesicherheit und der Chance auf gute Erträge in einem Aktienfonds wählen.

 

Da die Beiträge steuerlich gefördert werden, sind die Rentenleistungen dafür später mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die steuerliche Belastung im Alter ist aber meist niedriger als im Berufsleben.

 

Bei Tod vor Rentenbeginn kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag des Ehepartners kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden. Wird anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene gewünscht, muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

 

Finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen bei Tod nach Rentenbeginn bietet die Garantiezeit. Die Rente wird dann bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an Ihre Hinterbliebenen weitergezahlt.

 

 

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