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Haus geerbt - was nun?

Der Traum von den eigenen vier Wänden geht in Deutschland immer öfter durch Erbschaften in Erfüllung. Es ist wichtig, einige Punkte bereits im Vorfeld zu beachten und in die finanziellen Zukunftspläne einzubeziehen.

Erbauseinandersetzung
Oft wird eine Immobilie nicht nur an einen Erben, sondern an eine Erbengemeinschaft vererbt. Dann übernimmt ein Erbe die Immobilie, während die anderen Erben vom künftigen Immobilienbesitzer einen finanziellen Ausgleich erhalten. Ist eine solche Erbauseinandersetzung finanziell für keinen der Erben möglich, bleibt oft nur der Verkauf des Objekts. Dessen Erlös wird unter den Erben aufgeteilt. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, rechtzeitig abzusprechen, welcher der Erben später die Immobilie nutzen soll. So kann dieser finanziell vorsorgen.
Haus geerbt
Erbschaftssteuer
Es wird nur der Wert einer vererbten Immobilie besteuert, der bestimmte, vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe abhängige Grenzen übersteigt. Nähere Informationen über die zu erwartende Erbschaftssteuerlast erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.

Um-, und Anbauten
Oft entsprechen geerbte Immobilien nicht den Vorstellungen der Erben. Um- oder Anbauten kosten Geld, das mitunter nicht vorhanden ist. Sorgen Sie daher für den Erbfall vor. So können Sie mit möglichst geringem finanziellen Aufwand Ihre persönlichen Wohn-Vorstellungen verwirklichen.

Sorgenfrei erben
Beugen Sie den genannten finanziellen Konflikten vor, damit das Erbe nicht zum Problem wird! Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG informiert Sie gerne detailliert über die Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge.

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