Zum Bauen, Kaufen oder Renovieren von Wohneigentum
- Anspruch auf zinsgünstiges Bauspardarlehen
- Auch als Wohn-Riester-Vertrag möglich
Gemeinsam mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen Bausparverträge mit attraktiver Verzinsung an. Dazu kommen günstige Sparzeiträume und bestmögliche Flexibilität. So werden Wohnträume wahr.
| Mindestbausparsumme |
10.000 EUR |
| Laufzeit |
alle Laufzeiten, je nach Tarif und Zahlungsmodi |
| Monatliche Mindestsparrate |
50 Euro |
| Verzinsung |
je nach Tarif von 1,25% bis 3,00% (zzgl. staatlicher Förderung) |
| Rendite (als Anlageform) |
bis zu 6,00% |
| Darlehensverzinsung |
je nach Tarif |
| Staatliche Förderung |
Anlageform für VL des Arbeitgebers,
Arbeitnehmersparzulage 9% p.a.
Wohnungsbauprämie 8,8% p.a.
(abhängig von Einkommensgrenzen) |
| PSD Bank RheinNeckarSaar eG |
| Telefon: |
01802 77 77 66 |
(Dt. Festnetz 6 Cent/Anruf, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute) |
| |
0711 90050-3500 |
|
| Fax: |
0800 277 77 33 |
(kostenfrei) |
| E-Mail: |
info@psd-rns.de |
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Bausparen = Sparen + Finanzieren
Der Bausparvertrag ist eine staatlich geförderte Spar- und Finanzierungsform und dient als Grundstock der Vermögensbildung.
Sie sparen jeden Monat eine bestimmte Rate. Neben diesen regelmäßigen Einzahlungen können Sie auch Sonderzahlungen leisten.
Ihr Guthaben setzt sich zusammen aus Einzahlungen, Zinsen und möglichen staatlichen Zuschüssen. Das Guthaben wird verzinst. Beträgt es mehr als die Hälfte der festgelegten Bausparsumme, können Sie bei einem planmäßigen Sparverlauf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Staatliche Förderung
Bausparer profitieren zusätzlich von staatlichen Zulagen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen:
- Wohnungsbauprämie:
Die 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie wird für jährliche Sparbeiträge bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten gezahlt. Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Bausparern über 25 Jahren wird die Wohnungsbauprämie ausschließlich bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel gewährt. Mehr dazu finden Sie in der Broschüre "Das ändert sich - Wohnungsbauprämie"
- Arbeitnehmersparzulage:
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen. Voraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung einer 7-jährigen Bindungsfrist sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten.
- Wohn-Riester
Zertifizierte Riester-Bausparverträge werden im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes als sogenannte Wohn-Riester-Verträge staatlich gefördert. Mehr zum Thema finden Sie auf unser Seite Wohn-Riester.
| PSD Bank RheinNeckarSaar eG |
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Ihrem Traum vom eigenen Heim steht nichts mehr im Weg.
Unsere Kundenberater erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot:

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