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Wohn-Riester
Wohn-Riester
 
  • Riester-Förderung für Wohneigentum
  • Die Altersvorsorge schon heute nutzen
  • Sofortkredit oder Bausparvertrag

Mit der Eigenheimrente, dem so genannten "Wohn-Riester", wird der Erwerb von Wohneigentum staatlich gefördert.

 

Die Förderung gilt für angesparte Gelder aus bestehenden Riester-Sparverträgen. Des Weiteren wird der Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Ebenso wie die Tilgung von Baudarlehen, sofern sie speziell Riester-zertifiziert sind.

 

Fuchs WohnRente
Mit der Fuchs WohnRente der Bausparkasse Schwäbisch Hall bieten wir Ihnen einen Riester-zertifierten Bausparvertrag. So nutzen Sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase die volle Riester-Förderung.

 

Hier klicken, um den Riester-Förder-Rechner der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu starten

 

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 Telefon:  0800 0011231 (gebührenfrei)
   0711 90050-2900
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 E-mail:  info@psd-rns.de

 

Wer bereits in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann bis zu 75 Prozent oder aber das gesamte angesparte Kapital für den Kauf oder Bau einer selbst bewohnten Immobilie einsetzen.

 

Statt in einen Riester-Sparvertrag einzuzahlen, können Sie auch direkt einen Riester-zertifizierten Darlehensvertrag abschließen. Die Tilgung dieses Darlehens erfolgt dann durch Ihre Eigenleistungen, die sonst in den Riester-Sparvertrag geflossen wären. Die jährlich gezahlte staatliche Förderung auf Ihre Eigenleistungen fließen ebenfalls in die Tilgung.

Die Besteuerung von Riester-Verträgen erfolgt grundsätzlich in der Auszahlphase. Bei klassischen Riester-Sparverträgen werden die jährlichen Rentenzahlungen besteuert.

 

Da bei Wohn-Riester-Verträgen keine Zahlungen fließen, richtet die Steuerbehörde ein fiktives "Wohnförderkonto" ein. Auf dieses Konto wird der entnommene Beitrag aus einem Riester-Sparvertrag gebucht.

 

Bei Riester-Darlehensverträgen werden die förderungsfähigen Tilgungsleistungen sowie die direkt in die Tilgung geflossenen Beträge aus der staatlichen Förderung gebucht.

Am Ende jedes Laufzeitjahres wird dieser Betrag um 2 Prozent erhöht.

Der Endbetrag des Wohnförderkontos kann nach Renteneintritt entweder in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr oder  in einer Summe im Jahr des Renteneintritts versteuert werden. Ist letzteres der Fall, müssen nur 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto vorhandenen Betrags versteuert werden.

 

 

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Riester-Rente - Steuerliche Förderung der Altersvorsorge

 

  

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