Als Bauherr müssen Sie eine Menge Verträge unterzeichnen. Damit Sie vor Vertragsabschluss gut informiert sind, bieten Ihnen unsere Merkblätter alles Wissenwerte zu den einzelnen Vertragsarten.
Architektenvertrag
Der Architektenvertrag regelt neben dem Architektenhonorar auch weitere Fragen in der Partnerschaft zwischen Architekt und Bauherr. Wichtige Informationen finden Sie hier: "Der Architektenvertrag".
Bauvertrag
Ein Bauvertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen dem Bauherren und einem Bauunternehmer. Ist der Bauunternehmer als Generalunternehmer tätig und beschäftigt in eigenem Namen weitere Subunternehmer, existiert nur ein Bauvertrag. Ansonsten schließen Bauherren einen Bauvertrag mit jedem auf ihrer Baustelle tätigen Unternehmer ab. Wichtige Tipps und Wissenswertes zum Vertragsinhalt finden Sie hier: "Der Bauvertrag".
Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist eine Kombination aus einem Grundstückskaufvertrag und dem Werkvertrag zur Errichtung der Immobilie auf diesem Grundstück. Der Bauträgervertrag muss zwingend schriftlich geschlossen und notariell beurkundet werden. Was Sie ansonsten beim Abschluss eines Bauträgervertrags beachten sollten, lesen Sie hier: "Der Bauträgervertrag".
Tipps zur Prüfung der Seriosität Ihres Bauträgers finden Sie in unserem "Bauträger-Check".
Grundstückskaufvertrag
Ein Grundstückskaufvertrag muss in jedem Fall von einem Notar beurkundet werden.
Tipps und Wissenswertes rund um den Grundstückskaufvertrag finden Sie hier: "Der Grundstückskaufvertrag".
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