Der Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag muss grundsätzlich von einem Notar beurkundet werden. Suchen Sie diesen nach Möglichkeit selbst aus. Sorgen Sie dafür, dass zum Notartermin alle Beteiligten, auch Ihre Vertragspartner, erscheinen. Sind nicht alle beteiligten Personen beim Notartermin anwesend, so kann dieser nicht stattfinden - trotzdem darf der Notar ihn in Rechnung stellen.
Tipp: Lassen Sie einen Kaufvertrag vorsorglich von einem Anwalt Ihrer Wahl prüfen, damit er Sie auf mögliche Problempunkte hinweisen kann. Weitere Tipps und Wissenswertes rund um den Kaufvertrag finden Sie hier: "Der Kaufvertrag".
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