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PSD MitgliederBonus

Der PSD MitgliederBonus ist ein Bonusprogramm für die Mitglieder der PSD Bank RheinNeckarSaar eG mit mindestens einem voll eingezahlten Geschäftsanteil. Die Mitglieder erhalten PSD BonusPunkte für die Nutzung verschiedener Finanzprodukte der PSD Bank RheinNeckarSaar eG sowie für Produkte genossenschaftlicher Verbundpartner.

Das PSD MitgliederBonus-Programm richtet sich ausschließlich an Privatkunden. Auf Geschäftskonten kann es aus steuerlichen Gründen nicht angewendet werden.

Die Bonuskriterien

Die folgenden Finanzprodukte werden im PSD MitgliederBonus bonifiziert:

Regelmäßige Geldeingänge auf dem PSD GiroDirekt

logo_psd_mitglieder_bonus.pngDen Mitgliedern werden 2 PSD BonusPunkte je Geldeingang für regelmäßige Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlungen pro Monat (maximal 24 PSD BonusPunkte im Jahr) gutgeschrieben. Es werden nur die Gehaltseingänge von Mitgliedern bonifiziert. Regelmäßige Lohn-, Gehalts-, Pensions- oder Renteneingänge zu Gunsten von Gemeinschaftskonten werden nur berücksichtigt, wenn jeder Gemeinschafter eine eigene Mitgliedschaft besitzt. In diesem Fall werden die PSD Bonus-Punkte jedem Gemeinschaftskontoinhaber zu gleichen Teilen angerechnet. Die Buchungen müssen auf einem PSD GiroDirekt erfolgen.

Die Höhe der Einlagen (inkl. Bankdepot)

Je angefangene 10.000 Euro Anlagevolumen (mindestens 1.500 Euro, max. 25.000 Euro) wird dem Mitglied je Quartal 1 PSD Bonus-Punkt gewährt. Zum Anlagevolumen zählen sämtliche Guthaben (= Bankeinlagen) die das Mitglied bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG unterhält wie z.B. auf Sparkonten und Tagesgeldern. Das Geschäftsguthaben selbst wird nicht mit in die Berechnung einbezogen.

Die Höhe der Kreditinanspruchnahme

Je angefangene 10.000 Euro Kreditinanspruchnahme (mindestens 1.500 Euro, max. 25. 000 Euro) bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG wird für die Mitglieder 1 PSD BonusPunkt je Quartal berücksichtigt. Nicht relevant für die Berechnung sind Kreditzusagen und Avalkredite.

Die Höhe der Einlagen bei genossenschaftlichen Verbundpartnern 

Je angefangene 10.000 Euro Anlagevolumen bei genossenschaftlichen Verbundpartnern (mindestens 1.500 Euro, max 25.000 Euro) wird dem Mitglied je Quartal 1 PSD BonusPunkt gewährt. Zum Anlagevolumen zählen sämtliche Guthaben, die das Mitglied bei den genossenschaftlichen Verbundpartnern (Union Investment, Bausparkasse Schwäbisch Hall, R+V Versicherung) unterhält.  

FAQ

Gemeinschaftskonten
Gemeinschaftskonten können nur in die Bonifizierung des PSD MitgliederBonus einbezogen werden, wenn alle Gemeinschafter Mitglied sind.
Ermittlung der PSD BonusPunkte
Die PSD BonusPunkte werden stichtagsbezogen viermal pro Jahr, jeweils zum Ende eines Quartals, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember ermittelt.
Einlösung der PSD BonusPunkte

Je Geschäftsanteil kann ein Mitglied maximal zehn PSD BonusPunkte einlösen. Darüber hinaus erzielte PSD BonusPunkte verfallen am Jahresende. Insgesamt können Mitglieder bis zu 25 Geschäftsanteile zeichnen. Die Bonifizierung erfolgt für die ersten fünf Geschäftsanteile (max. 50 Punkte). Darüber hinaus gesammelte PSD BonusPunkte werden nicht bonifiziert.

Ein Mitglied kann zusätzliche Geschäftsanteile vor Ablauf des Geschäftsjahres zeichnen, um so die volle Ausschüttung seiner gesammelten PSD BonusPunkte zu erhalten. Die zusätzlichen Geschäftsanteile sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zeichnung für das gesamte Geschäftsjahr bonusberechtigt.

Ende der Mitgliedschaft
Endet die Mitgliedschaft, so werden für das Jahr in dem die Kündigung/Übertragung der Geschäftsanteile ausgesprochen wird, bzw. für das Jahr des Todes/der Auflösung/des Ausschlusses des Mitglieds keine PSD BonusPunkte mehr vergütet.
Wert des PSD BonusPunkts
Den Mitgliedern wird je einzulösendem PSD BonusPunkt ein Gegenwert von einem Euro in Aussicht gestellt. Der tatsächlich zur Auszahlung kommende Betrag ist abhängig von der Geschäftsentwicklung der PSD Bank RheinNeckarSaar eG und kann deshalb von dem in Aussicht gestellten Gegenwert abweichen.
Bonuszahlung
Die jährliche Bonuszahlung erfolgt im Folgejahr des „Punktesammelns“ nach der Vertreterversammlung. Sie wird mittels Gutschrift auf das Dividendengutschriftskonto des Mitglieds ausgezahlt.
Versteuerung der PSD BonusPunkte
Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (bspw. Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Änderungsvorbehalt
Rechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung von Vergünstigungen aus dem PSD MitgliederBonus-Programm übernimmt die Bank nicht. Stand: Dezember 2017
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