Die Vertreterversammlung ist das beschlussfassende Organ der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung wird aus den Reihen der Mitglieder gewählt.
Die Vertreter der Mitglieder der Bank entlasten den Vorstand und wählen den Aufsichtsrat. Sie entscheiden über den Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Gewinnes. Jede Änderung der Satzung benötigt die Zustimmung der Vertreterversammlung.
In der Satzung unserer Genossenschaft sind unter anderem die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder geregelt. Hierzu gehören insbesondere die Mitbestimmungs- und Wahlrechte.
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