Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
Stand: 27.09.2026
I. Gegenstand und Anwendungsbereich
Mit diesen Informationen erläutern wir Ihnen, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen in der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigen und wie wir mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umgehen. Wir erfüllen damit unsere Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“).
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließend auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird.
II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest
VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus
III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Bei der Ausgestaltung unserer Vergütungspolitik berücksichtigen wir auch Anforderungen, die einer angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse dienen.
| Datum | Betroffene Abschnitte | Erläuterung |
|---|---|---|
| 27.09.2026 | Änderung in allen Abschnitten | Änderungen infolge UWG-Vorgaben ab 27.09.2026 |
| 15.07.2026 | Historie | Anpassung der Historie |
| 21.07.2025 | Mindestauschlüsse | Entfernung der Anlage 1 |
| 01.09.2023 | Abschnitt II. 3. und 5. | Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken |
| 30.12.2022 | IV. Weitere Informationen | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung |
| 02.08.2022 | Anhang zu Mindestausschlüssen | Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards |
| 10.03.2021 | Erstveröffentlichung |