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Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

Stand: 27.09.2026

 

I. Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit diesen Informationen erläutern wir Ihnen, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungen in der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigen und wie wir mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umgehen. Wir erfüllen damit unsere Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“).

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließend auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird. 

 

II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:

MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest

VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus

 

III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Bei der Ausgestaltung unserer Vergütungspolitik berücksichtigen wir auch Anforderungen, die einer angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse dienen.

DatumBetroffene Abschnitte
Erläuterung
27.09.2026Änderung in allen AbschnittenÄnderungen infolge UWG-Vorgaben ab 27.09.2026
15.07.2026

Historie

Anpassung der Historie
21.07.2025MindestauschlüsseEntfernung der Anlage 1
01.09.2023Abschnitt II. 3. und 5. Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
30.12.2022IV. Weitere Informationen

Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung

02.08.2022Anhang zu MindestausschlüssenÄnderung des in Bezug genommenen Marktstandards
10.03.2021Erstveröffentlichung