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Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

Stand: 01.09.2023

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie hier abrufen können.

Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließend auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird. 

II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:

MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest

VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus

III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.

DatumBetroffene Abschnitte
Erläuterung
01.09.2023Abschnitt II. 3. und 5. Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
30.12.2022IV. Weitere Informationen

Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung

02.08.2022Anhang zu MindestausschlüssenÄnderung des in Bezug genommenen Marktstandards
10.03.2021Erstveröffentlichung