Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Stand: 27.09.2026
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Anlageberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Investmentfonds.
Wir berücksichtigen solche Auswirkungen, indem wir im Produktauswahlprozess die für die beratenen Finanzprodukte verfügbaren Informationen der Produktanbieter einbeziehen und Ihre Angaben zu Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsgespräch beachten. Wie dies im Einzelnen erfolgt und welche Grenzen dabei bestehen, erläutern wir nachfolgend.Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – „SDGs“) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.
2. Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren und PAI
Wir berücksichtigen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Anlageberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden erläutern wir, auf welche Art und Weise wir dabei vorgehen, und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Was sind Nachhaltigkeitsfaktoren?
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. einen Investmentfonds – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Solche Auswirkungen werden als wichtigste nachteilige Auswirkungen oder „Principal Adverse Impacts“ (PAI) bezeichnet, wenn sie für die Beurteilung besonders relevant sind. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Investmentfonds in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Diese Indikatoren ermöglichen eine einheitliche Betrachtung möglicher Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und/ oder die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
3. Produktauswahlprozess
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Investmentfonds in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Grundlage hierfür sind die in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichen, aus denen hervorgeht, ob und gegebenenfalls welche PAI vom Finanzprodukt berücksichtigt werden. Das Finanzprodukt wird mit dem entsprechenden Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung übernommen (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen).
Dabei greifen wir derzeit auf die nach einem abgestimmten Branchenstandard bereitgestellten Informationen der Produktanbieter zurück und nicht unmittelbar auf die von den Produktanbietern veröffentlichten PAI-Indikatoren. Maßgeblich sind dabei die von den Produktanbietern der Genossenschaftlichen FinanzGruppe bereitgestellten Informationen und Kennzeichen, basierend auf Branchenstandards unter anderem zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die in der Hausmeinung abgebildet werden. Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt.
Wir beobachten die Entwicklung der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechenden Datenservices am Markt. Neue oder veränderte Datenquellen werden im Rahmen unserer bestehenden Prozesse und internen Vorgaben auf ihre Eignung für die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren geprüft.
4. Berücksichtigung in der Anlageberatung
Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir bei unseren Empfehlungen für Sie zugrunde legen sollen. Sofern Sie im Rahmen der Frage Ihrer Nachhaltigkeitspräferenz die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, auf welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange sich Ihre Präferenzen beziehen sollen:
- Treibhausgas-Emissionen,
- Biodiversität,
- Wasser,
- Abfall,
- soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.
Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebene Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angabe anzupassen.
Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen in der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen hinsichtlich Umwelt- oder Sozialmerkmalen entspricht.
Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen (wie beispielsweise die Berücksichtigung wichtigster negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI)) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.
5. Mindestausschlüsse
Für von uns in der Anlageberatung empfohlene Finanzprodukte, die PAI berücksichtigen, gilt zudem ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte Titel, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte Tätigkeiten, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nur in begrenzten Umfang finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversums beispielsweise eines Investmentfonds nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
6. Überprüfung des Verfahrens
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Im Rahmen der Anlageberatung gegenüber geeigneten Gegenparteien zum Zwecke des Eigenanlagegeschäftes berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien nach der jeweils einzelvertraglichen Vereinbarung, da nicht der Produktauswahlprozess im Rahmen der Hausmeinung angewandt wird.
Anhang - Mindestausschlüsse1
Unternehmen:
- Geächtete Waffen² >0%³
- Tabakproduktion >5%
- Kohle >30%3
- Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung von Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
- Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
- Förderung größeren Umweltbewusstseins
- Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption
Staatsemittenten:
- Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4
1Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC), vgl. Definition in Art. 12(1) DelVO 2020/1818 und Auflistung der umstrittenen Waffen in Anhang I Tabelle 1 Nr. 14 DelVO zur SFDR.
3 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
| Datum | Betroffene Abschnitte | Erläuterung |
|---|---|---|
| 27.09.2026 | Änderung in allen Abschnitten | Änderungen infolge UWG-Vorgaben ab 27.09.2026 |
| 15.07.2026 | Historie | Anpassung der Historie |
21.07.2025 | Berücksichtigung in der Anlageberatung | Ergänzung um folgenden Satz: |
| 25.06.2025 | Anhang zu Mindestausschlüssen | Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards |
| 30.12.2022 | neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung. |
| 10.03.2021 | Erstveröffentlichung | („Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III.). |