Seit dem 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis des Einzahlungsbetrags.
Was ändert sich für Sie?
- In unseren Filiallen: Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 € müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
- Bei unseren Einzahlungsautomaten: Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 € bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 5 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Was sind geeignete Belege für den Herkunftsnachweis?
- ein aktueller Kontoauszug bezüglich Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen eines anderen Geldinstituts
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen zu getätigten Sortengeschäften
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 € seit dem 08. August 2021 nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Belegs entgegennehmen können.