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Frau zeigt auf Zinssatz von 2,25 % für das KündigungsGeld

Sie wollen flexibel bleiben?

PSD KündigungsGeld

Sichern Sie sich attraktive Zinsen mit voller Flexibilität!

Sie möchten Ihr Geld sicher anlegen, ohne sich langfristig zu binden? Mit unserem PSD KündigungsGeld profitieren Sie von attraktiven Zinsen und bleiben gleichzeitig flexibel. Nutzen Sie die Vorteile dieser cleveren Anlageform und lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten – sicher, flexibel und rentabel.

Verlässlich

Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

Planbar

Kurze Kündigungsfrist von 35 Tagen

Sicher

Es gibt kein Risiko durch Kursschwankungen.

Produktdetails

Mit einem Kündigungsgeldkonto Ihrer PSD Bank RheinNeckarSaar eG, dem Tagesgeldkonto, können Sie nach einer Kündigung von 35 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen und profitieren dennoch von höheren Zinsen als auf dem Tagesgeldkonto. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

  •  Bitte beachten Sie, dass Ihr Referenzkonto ein Girokonto bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG sein muss.

Das PSD KündigungsGeld-Konto im Überblick:

  • Sie profitieren von einem Zinssatz in Höhe von aktuell 1,75 %  p. a. bei einer Anlagesumme bis 50.000 € (ab 50.000,01 € Verzinsung in Höhe von 2,25 % p. a.).
  • Über Ihre Zinserträge können Sie vierteljährlich verfügen 
  • Sie wählen Ihren Anlagebetrag von 2.500 bis 500.000 Euro
  • Sie können einen Einmalbetrag anlegen oder Ihre Anlage flexibel aufstocken
  • Anstelle einer festen Laufzeit gilt eine 35-tägige Kündigungsfrist (auch für Teilverfügungen)
  • Sie investieren in eine kostenfreie Anlage ohne Kursrisiko.
  • Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem aktuellen Marktzins.
  • Ohne Abschluss- und Kontoführungsgebühren.

Konditionen

Stand: 30.05.2025, Änderungen vorbehalten.
BetragFestzinssatz p.a.1Kündigungsfrist
bis einschließlich 50.000,00 EUR1,75 %35 Tage
Guthaben ab 50.000,01 EUR pro Jahr2,25 %35 Tage

1 Der Zinssatz ist variabel und wird den veränderten Marktverhältnissen angepasst.

TIPP: Denken Sie daran, Ihren Freistellungsauftrag zu nutzen!

Profitieren Sie von bis zu 1.000 Euro steuerfreier Zinsen für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete.
Ihren Wunsch zum Freistellungsauftrag einreichen oder ändern können Sie uns gerne mitteilen.

Beantragen Sie Ihr Kündigungsgeld-Konto direkt online

Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das PSD OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden.

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Wissenswertes zum Thema Kündigungsgeld

wissenswertes

Was ist Kündigungsgeld?

Beim Kündigungsgeld gibt es keine vertraglich vereinbarte Laufzeit wie z.B. beim Festgeld. Stattdessen gilt es eine vorgegebene Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie über Ihr Kapital (oder Teilbeträge) wieder verfügen möchten. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird Ihr gekündigter Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt. Verzinst wird die Anlage variabel, je nach aktueller Marktentwicklung.  

Wieso ist Kündigungsgeld eine sichere Anlage?

Je Kunde ist eine gesetzliche  Einlagensicherung bis 100.000 Euro vorgeschrieben. Diese stellen wir doppelt sicher, denn wir sind der BVR Institutssicherung GmbH und der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

FAQ PSD KündigungsGeld

Wieviel Geld kann ich in das Kündigungsgeld anlegen?
  • Sie können ab einem Betrag von 0,00 Euro das Kündigungsgeld abschließen. Maximal ist eine Einlage in Höhe von 500.000 Euro pro Person möglich.

Wann erhalte ich die Zinsen für mein Kündigungsgeld?
  • Ihr Kündigungsgeld wird jährlich in Abhängigkeit Ihres Geldanlagebetrages verzinst, z.B.:
    => bis 150.000 Euro: #MP_Kuendigungsgeld_Zinssatz_kleinergleich_150TD# p.a.
    => ab 150.000,01 Euro: #MP_Kuendigungsgeld_Zinssatz_groesser_150TD# p.a.

    Der Zinssatz ist variabel und wird an den aktuellen Marktzins angepasst.   

    Gutgeschrieben werden Ihnen die Zinsen quartalsweise bzw. bei Auflösung nach Ablauf der Kündigungsfrist. 

    •  Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und passen Sie diesen ggfs. an. Für Ledige gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.
      Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro. 
      Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag bei uns? Dann können Sie diesen hier einreichen: Mehr zu Freistellungsauftrag
Welche Voraussetzungen gelten für die Eröffnung eines Kündigungsgeld-Kontos?
    • Pro Kunde ist nur 1 Kündigungsgeld-Konto möglich. 
    • Für die Eröffnung des Kündigungsgeld ist für Ein- und Auszahlungen ein Verrechnungskonto (Referenzkonto) erforderlich. Als Referenzkonto dient zum Beispiel ein Girokonto, mit dem Überweisungen, Daueraufträge und Bargeldauszahlungen möglich sind. 
    • Das Kündigungsgeld-Konto und das Referenzkonto müssen derselben Person gehören.

    Sie möchten ein Referenzkonto angeben oder ändern?

    Hier können Sie den Antrag dazu herunterladen. 

Wird bei der Anlage des Kündigungsgelds ein Verwahrentgelt fällig?
  • Nein, das Kündigungsgeld ist eine Anlage ohne Gebühren oder Verwahrentgelt.  

    Wann kann ich über meine Anlage verfügen? Ist eine Kündigung erforderlich?
    Kann ich das Kündigungsgeld aufstocken?
    • Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen in beliebiger Höhe leisten. Die Maximaleinlage beträgt insgesamt 500.000 Euro. 

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

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