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Sind Sie mit unseren Leistungen zufrieden?
Wenn ja, teilen Sie doch Ihre positiven Erfahrungen mit Ihren Freunden und Bekannten und empfehlen Sie uns weiter! Es lohnt sich für Sie: Wir schenken Ihnen 50 Euro für neu geworbene Kunden.
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50 Euro Prämie erhalten Sie, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- Die geworbene Person eröffnet Ihr erstes Gehaltsgirokonto bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG.
- Als Gehaltseingang zählen dabei regelmäßige monatliche Geldeingänge wie Gehalt, Rente/Pension, Kindergeld und/oder Wohnungsmieteinnahmen.
- Die Prämie wird im Folgemonat nach dem ersten Gehaltseingang gutgeschrieben.
So einfach geht's!
Füllen Sie einfach unseren Empfehlungsformular aus und wir nehmen im Anschluss Kontakt mit der von Ihnen geworbenen Person auf.
Teilnahmebedingungen
- Der Werber ist Kunde der PSD Bank RheinNeckarSaar eG und mindestens 18 Jahre alt.
- Das Konto kann
a) im Rahmen eines Beratungsgesprächs (persönlich/telefonisch)
b) oder online über die Homepage der PSD Bank RheinNeckarSaar eG eröffnet werden. - Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der PSD Bank sind nicht prämienberechtigt.
- Der Geworbene eröffnet sein erstes Girokonto bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG mit folgenden regelmäßigen Geldeingängen: Gehalt, Rente/Pension, Kindergeld und/oder Wohnungsmieteinnahmen.
- Der Werber benötigt eines der folgenden Konten bei der PSD Bank RheinNeckarSaar eG, um sich die Prämie gutschreiben zu lassen: PSDGiroKonto, PSD TagesGeld, PSD KündigungsGeld oder PSD SparDirekt.1
- Bargeldauszahlungen sind ausgeschlossen.
- Sobald der erste Gehaltseingang2 auf dem neu abgeschlossenen Gehaltsgirokonto des Geworbenen eingeht, erfolgt im Folgemonat die Gutschrift der Prämie.
- Die PSD Bank RheinNeckarSaar eG behält sich vor, die Gutschrift der Werbeprämie abzulehnen.
1 Die Prämie des Werbers kann nur dann ausgezahlt werden, wenn das Gehalt des Geworbenen mit dem korrekten Textschlüssel gebucht wird. Bei Wohnungsmieteingängen muss beispielsweise das Wort „Miete“ im Verwendungszweck klar erkennbar sein, bei einem Gehaltsgirokonto das Wort „Gehalt“.
2 Das erste Gehalt muss innerhalb von drei Monaten auf dem Konto des Geworbenen eingehen.