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Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung

Stand 27.09.2026

 I.  Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit diesen Informationen erläutern wir Ihnen, wie wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlage- und Versicherungsberatung berücksichtigen. Wir erfüllen damit unsere Offenlegungspflichten nach der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“).

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf unsere Beratung zu Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung. Dazu gehören insbesondere Investmentfonds und Versicherungsanlageprodukte.

II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.  

Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Anlage- und Versicherungsberatung wie nachfolgend beschrieben: 
 
1. Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch uns bildet die Entscheidung darüber, welche Finanzprodukte in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Bei der Auswahl der Finanzprodukte, die Gegenstand unserer Anlage- und Versicherungsberatung sein können, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken in die Prüfung ein. Hierfür nutzen wir insbesondere die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken und deren möglichen Auswirkungen auf das jeweilige Finanzprodukt.  

2. Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Anlage- oder Versicherungsberatung tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Berater bei. Unser umfassendes Schulungs- und Weiterbildungskonzept befähigt die Berater, die jeweiligen Finanzprodukte verstehen und umfassend beurteilen zu können. 

3. Kooperation mit Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe

Im Rahmen der unserer Anlage- oder Versicherungsberatung vorgelagerten Entscheidung über die Auswahl der Finanzprodukte findet eine enge Kooperation mit den jeweiligen Produktlieferanten statt. Die Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, berücksichtigen ihrerseits Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. Im Rahmen der Risikobewertung als wesentlich eingestufte Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Produktrisikoklassifizierung berücksichtigt und können z.B. zu einer Veränderung des Markt- bzw. Kontrahentenrisikos führen.

4. Überprüfung des Verfahrens
Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns in der Anlage- oder Versicherungsberatung angebotenen Finanzprodukten ist in unseren Prozessen verankert.

5. Anwendung von Ausschlusskriterien
Bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung durch uns ist für Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung zudem die Anwendung sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards von wesentlicher Bedeutung. Das bedeutet, dass einzelne Finanzprodukte Titel, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten dürfen. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte Tätigkeiten, die die festgelegten Ausschlusskriterien nicht erfüllen, nur in begrenztem Umfang finanzieren. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmtem Branchenstandard finden Sie im Anhang zu diesem Dokument. Vergleichbares unter Berücksichtigung ihrer besonderen Eigenschaften gilt für Versicherungsanlageprodukte, in denen wir beraten.

6. Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Anlage- oder Versicherungsberatung sind.

Die Produktlieferanten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, von denen wir unsere Finanzprodukte beziehen, bewerten ihrerseits die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungsprozesse. 

7. Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hängt wesentlich von der Verfügbarkeit, Qualität, Aktualität und Vergleichbarkeit der Informationen ab, die zu den jeweiligen Finanzprodukten vorliegen.

Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken können auf unterschiedlichen Methoden, Datenquellen und Annahmen beruhen. Teilweise können Daten fehlen, geschätzt sein oder von Produktlieferanten unterschiedlich bewertet werden. Deshalb kann die PSD Bank RheinNeckarSaar eG nicht gewährleisten, dass sämtliche Nachhaltigkeitsrisiken eines Finanzprodukts vollständig erfasst oder abschließend bewertet werden.

Eine fehlende oder eingeschränkte Datenlage bedeutet nicht, dass bei einem Finanzprodukt keine Nachhaltigkeitsrisiken bestehen.

III. Berücksichtigung in Vergütungspolitik

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Bei der Ausgestaltung unserer Vergütungspolitik berücksichtigen wir auch Anforderungen, die einer angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse dienen.

IV. Weitere Informationen

Unsere Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung und Versicherungsberatung können Sie auf unseren im folgenden aufgeführten Internetseiten abrufen:

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Anhang - Mindestausschlüsse

Fondsprodukte1

Unternehmen:

  • Geächtete Waffen2 >0%3
  • Tabakproduktion >5%
  • Kohle >30%3
  • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
    • Schutz der internationalen Menschenrechte
    • Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
    • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
    • Beseitigung von Zwangsarbeit
    • Abschaffung der Kinderarbeit
    • Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
    • Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
    • Förderung größeren Umweltbewusstseins
    • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
    • Eintreten gegen alle Arten von Korruption


Staatsemittenten:

  • Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4

1Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).

2 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) N BWC und UN CWC), vgl. Definition in Art. 12(1) DelVO 2020/1818 und Auflistung der umstrittenen Waffen in Anhang I Tabelle 1 Nr. 14 DelVO zur SFDR.

3 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb. 

4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).

Versicherungsanlageprodukte1 

Unternehmen:

  • Geächtete Waffen2 >0%3
  • Tabakproduktion >5%
  • Kohle >20%3
  • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
    • Schutz der internationalen Menschenrechte
    • Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
    • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
    • Beseitigung von Zwangsarbeit
    • Abschaffung der Kinderarbeit
    • Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
    • Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
    • Förderung größeren Umweltbewusstseins
    • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
    • Eintreten gegen alle Arten von Korruption


Staatsemittenten:

  • Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4

Zusätzliche Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investmentprozess der R+V Versicherungsgruppe erhalten Sie auf der Website „Nachhaltig investieren“ und in der Informationsbroschüre „Wissenswertes zur Kapitalanlage der R+V Lebensversicherung unter folgendem Link.

1Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).

2 Atomwaffen, soweit Unternehmen gegen die Vorgaben des Atomwaffensperrvertrags (NPT) verstoßen, insbesondere durch die Lieferung an Nichtvertragsstaaten des Atomwaffensperrvertrags oder durch Tätigkeiten außerhalb des durch den NPT vorgegebenen Regelungsrahmens; ferner Waffen, die unter das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie die jeweiligen UN-Konventionen über biologische und chemische Waffen (UN BWC und UN CWC) fallen.

3 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb. 

4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).

DatumBetroffene Abschnitte
Erläuterung
27.09.2026

Gesamtes Dokument

Anhang Mindestausschlüsse Versicherungs-analageprodukte 

Anpassung aufgrund Inkrafttreten der UWG-Anforderungen

Aktualisierung der Mindestausschlüsse durch R+V

25.06.2025Anhang zu MindestausschlüssenÄnderung des in Bezug genommenen Marktstandards
01.09.2023Abschnitt II. 3. und 5. Aktualisierung der Ausführungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
30.12.2022IV. Weitere Informationen

Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung

02.08.2022Anhang zu MindestausschlüssenÄnderung des in Bezug genommenen Marktstandards
10.03.2021Erstveröffentlichung