Informieren Sie sich über häufige Fragen und Antworten und profitieren Sie von nützlichen Ratgebern
Wissenswertes
Bleiben Sie gut informiert in Sachen Baufinanzierung
Eine Finanzierung besteht über eine längere Zeit hinweg – und sollte dementsprechend gut durchdacht sein. Viele wissenswerte Informationen finden Sie in unseren FAQ mit häufigen Fragen und Antworten zum jeweiligen Thema sowie unseren Ratgeber-Artikeln.
Wissenswertes im Überblick
- FAQ: Häufige Fragen & Antworten rund um Baufinanzierung
- Videos: Baufinanzierung einfach erklärt
- Ratgeber: Wissenswertes rund um Bauen, Wohnen und Modernisieren
- Informationen über die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie
- Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
FAQ Baufinanzierung
Häufige Fragen & Antworten
Ihre Sonderzahlungen können Sie jederzeit direkt auf Ihr Darlehenskonto überweisen. Am bequemsten geht dies per PSD OnlineBanking.
Wenn die beabsichtigte Sonderzahlung höher als das Tageslimit im OnlineBanking ist – beim PSD GiroDirekt sind dies standardmäßig 15.000 Euro – so können Sie selbst im PSD OnlineBanking unter Service > “Überweisungslimit ändern“ das Tageslimit für Überweisungen ändern. Die Limitänderung ist sofort gültig.
Ob, und wenn ja, in welcher Höhe Sonderzahlungsrechte vereinbart wurden, kann im Darlehensvertrag unter dem Punkt „Weitere Darlehensbedingungen“ oder bei prolongierten Darlehen in der Prolongationsvereinbarung nachgelesen werden.
Beachten Sie bitte, dass, wenn der überwiesene Betrag höher als das vorhandene Sonderzahlungsrecht ist, die Überweisung automatisch zurückgegeben wird.
Da es sich hierbei um eine Anpassung des Kreditvertrages handelt, ist mit Genehmigung der Tilgungsreduzierung eine Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag nötig.
Teilen Sie uns einfach Ihren Wunsch unter Angabe des Grundes für die Tilgungsreduzierung per E-Mail oder als Mitteilung im PSD OnlineBanking mit und wir prüfen für Sie, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Tilgungsreduzierung gegeben sind. Mit Genehmigung erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie uns unterschrieben zurücksenden. Bitte beachten Sie die Gebühr für eine Tilgungsreduzierung gemäß unserem Preisaushang.
Bei Bankdarlehen beginnt die Tilgung des Darlehens mit dem Monat nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens.
Bei Förderdarlehen ist eine tilgungsfreie Zeit im Darlehensvertrag vereinbart.
Die erste Rate mit Zins und Tilgung entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag.
Für die Auszahlung benötigen wir alle Unterlagen, die in den Auszahlungsvoraussetzungen im Darlehensvertrag genannt werden.
Dort sind auch die Unterlagen aufgeführt, die uns durch eine andere Stelle zugehen.
Bedingung für die Auszahlung sind ein schriftlicher Auszahlungsauftrag und die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen. Den Auszahlungsauftrag /die Auszahlungsaufträge erhalten Sie zusammen mit Ihrem Darlehensvertrag.
Darin finden Sie die Auszahlungsvoraussetzungen sowie die hierfür einzureichenden Unterlagen.
Vor dem Auszahlungstermin prüfen wir, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und informieren Sie, falls Unterlagen fehlen sollten. Sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir das Darlehen gemäß Auszahlungsauftrag aus.
Für eine Nachfinanzierung muss ein neues Darlehen beantragt werden. Gerne ermitteln wir Ihren Bedarf. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater.
Drucken Sie bitte das Formular Löschung/Abtretung von Grundpfandrechten aus und senden Sie es uns vollständig ausgefüllt und von allen Eigentümern unterschrieben zu.
Es dauert ca. 4 Wochen bis wir Ihnen die notarielle Urkunde zusenden. Es fallen Notargebühren an.
Es gibt Förderprogramme, bei denen eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist.
Ob dies bei Ihrem Darlehen der Fall ist und welche Termine evtl. beachtet werden müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag.
Wenn Ihre Baufinanzierung vollständig ausgezahlt ist, können Sie Ihre Immobilie während der Zinsbindung wechseln. Voraussetzungen für einen Objektwechsel sind:
- der Wert Ihrer neuen Immobilie sollte mindestens dem Ihrer vorherigen Immobilie entsprechen.
- Vertragsbestandteile, Höhe und Konditionen Ihrer Finanzierung bleiben unverändert.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater. Für einen Objektwechsel kann eine Gebühr von bis zu 500 Euro anfallen.
Ja, das ist möglich. Drucken Sie dazu bitte das Formular PSD Kundenauftrag Löschung/Abtretung von Grundpfandrechten aus und senden Sie es uns vollständig ausgefüllt und von allen Eigentümern unterschrieben zu.
Es dauert ca. 4 Wochen bis wir Ihnen die notarielle Urkunde zusenden.
Es fallen Gebühren des Notars und bankeigene Gebühren gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis an.
Bei Annuitätendarlehen erkennen Sie an der Änderung des Zins- und Tilgungsanteils der Rate (der Tilgungsanteil erhöht sich merklich) in den Umsätzen Ihres Einzugskontos, dass die Sondertilgung/der Ablösebetrag bei uns verbucht wurde. Im Verwendungszweck werden Zins und Tilgung explizit angegeben.
Zusätzlich werden die Zahlungen auf dem jährlichen Kontoauszug ausgewiesen.
Wenn Sie unser PSD OnlineBanking nutzen, können Sie dort die Umsätze auf Ihrem Darlehen einsehen.
Sie haben noch keinen Zugang für das PSD OnlineBanking?
Hier finden Sie den Antrag.
Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie (Ihres Sicherheitsobjektes) ist eine Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung möglich. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die anhand aktueller Marktzinsen berechnet wird.
Sollten Sie in eine neue Immobilie investieren, prüfen wir gerne die Möglichkeit eines Sicherheitentausches.
Erklärvideos
So einfach geht Baufinanzierung
In unseren Videos erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Baufinanzierung:
- Was kann ich mir leisten?
- Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Immobilie?
- Welche Unterlagen benötige ich für die Beratung?
Was kann ich mir leisten?
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Wie bereite ich mich auf die Beratung vor?
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Ratgeber Bauen, Modernisieren & Heizen
Praktische Tipps und nützliche Informationen rund ums Bauen, Modernisieren und Wohnen
Mit unseren Ratgebern erweitern Sie Ihr Immobilienwissen. Sie erfahren z.B.:
- was Sie bei der Finanzierung von Hausbau und Hauskauf beachten müssen
- wie Sie Ihre Baukosten senken können
- wie Sie mit verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen und neuen Heizungsarten Ihr Zuhause energieeffizient gestalten können
Wir beraten Sie gerne persönlich!
In Stuttgart, Saarbrücken und Freiburg, telefonisch, per Videoberatung oder persönlich bei Ihnen zu Hause.
Gerne beraten wir Sie zu Finanzierungsmöglichkeiten und passenden Fördermitteln. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ihre persönliche Finanzierungsstrategie. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin.
Schon gewusst?
Im PSD WohnKompass finden Sie nützliche Tools & Checklisten rund um Bauen, Wohnen & Modernisieren:
- Orientierungshilfen, Checklisten, Ratgeber & Tipps
- Online-Rechner (Baufinanzierungs-/Modernisierungs- & Baukostenrechner)
- Digitale Services wie z.B. Immobilien-Schnellbewertung, ModernisierungsCheck & SanierungsGuide
- Fördermittel-Finder über den ZuschussGuide
Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie
Häufige Fragen & Antworten
Es ist jeder Verbraucher betroffen, der ein Darlehen zu Wohnimmobilienzwecken oder ein Darlehen, das durch eine Grundschuld abgesichert ist, abschließt. Ganz gleich, ob Neukauf, Hausbau, Sanierung oder Erweiterung.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass eine gute Baufinanzierung nicht nur alleine vom Zinssatz abhängig ist. Es gibt für den Verbraucher einige Risiken im Zusammenhang mit seiner Baufinanzierung, die individuell bewertet und in einem Beratungsprotokoll dokumentiert werden müssen. Der Verbraucher entscheidet, welche Risiken er eingehen möchte. Wir zeigen ihm Lösungen auf, um diese Risiken zu reduzieren oder völlig auszuschließen.
Die PSD Bank RheinNeckarSaar eG hat schon immer freiwillig nach diesen Grundsätzen gehandelt. Für unsere Kunden bleibt daher eigentlich alles wie bisher: Wer darüber nachdenkt, eine Immobilie zu erwerben, und zu diesem Zweck ein Darlehen aufnimmt, wird von uns weiterhin so umfassend, genau und zielgerichtet beraten wie bisher.
Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes werden weitere Kostenbestandteile berücksichtigt (Feuerversicherung, Grundbucheintragungskosten, ggf. Gutachterkosten, ggf. Kosten eines Geschäftsanteils).
Unsere Kunden haben an unser Beratungsgespräch die berechtige Erwartung, dass wir aufgrund der persönlichen Situation ein individuelles Angebot erarbeiten. Damit wir aufgrund der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie das Angebot auch erstellen können, benötigen wir die Unterlagen im Vorfeld.
Diese Vorgehensweise erspart unseren Kunden Zeit. Die Unterlagen-Checkliste können Sie online abrufen. Gerne senden wir Ihnen diese auch zu.
Dem Gesetzgeber ist es besonders wichtig, die Kunden vor Altersarmut zu schützen. Grundsätzlich sollte bei Renteneintritt die eigengenutzte Immobilie schuldenfrei sein. Kann nachgewiesen werden, dass die Darlehensbelastung auch bei Renteneintritt tragbar ist, darf eine Finanzierung natürlich auch im Rentenalter weitergeführt werden. Der Altersvorsorgecheck ist in unserer Baufinanzierungsberatung automatisch integriert.
Eine Baufinanzierung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden. Ihre Angaben, Wünsche und Vorstellungen fassen wir in einem Beratungsprotokoll zusammen. In einer leicht verständlichen Form zeigen wir Ihnen auch die entsprechenden Lösungen auf.
Ja, Sie können auch in Euro finanzieren.
Banken unterliegen bei der Vergabe von Darlehen Regelungen und Gesetzen. Die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie dient dem Verbraucherschutz und setzt u. a. eine ausführliche und ordnungsgemäße Beratung des Kunden voraus. Sie ist seit dem 21. März 2016 in Kraft.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
- Frühzeitig kontaktieren
Während der Kreditlaufzeit können unvorhersehbare Ereignisse wie z. B. Arbeitslosigkeit zu Problemen bei der Rückzahlung Ihres Darlehens führen. Wir unterstützen Sie im Ernstfall und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Möglichkeiten zur Überbrückung.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir möglichst noch vor einem Zahlungsverzug eine Lösung erörtern können. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich immer Ihre individuellen Umstände, Interessen und Rechte.
- Kreditrate senken
Wir prüfen z. B., ob der Kreditvertrag zur Senkung der Rate ganz oder teilweise umfinanziert werden kann oder ob seine bisherigen Bedingungen angepasst werden können, sodass bspw. die Rate geringer wird, während sich die Laufzeit verlängert. Auch staatliche Leistungen oder öffentliche Förderungen wie Wohngeld oder Kindergeldzuschlag können Hilfen bei Zahlungsschwierigkeiten sein. Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Mittel.
- Staatl. Förderung prüfen
Unsere Baufinanzierungsexperten sind für Sie da und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten:
0711 90050-3500
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