Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung

Stand: 01.09.2023

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit gehört seit jeher zur DNA der Genossenschaftsbanken. Aus diesem Grunde folgen wir dem Nachhaltigkeitsleitbild der genossenschaftlichen FinanzGruppe, welches Sie hier abrufen können.

Auch wir wollen als Bank Verantwortung übernehmen, den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft mitzugestalten, indem wir unseren Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes und der UN-Nachhaltigkeitsziele verstärken.

Wir bekennen uns daher zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – "SDGs") der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaschutzabkommens.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließend auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird. 

II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bank hat die Vermögensverwaltung der Produkte MeinInvest und VermögenPlus auf die Union Investment ausgelagert. Insoweit sind deren Strategien bezogen auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken maßgeblich. Alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen nach der Offenlegungsverordnung sind unter folgendem Link veröffentlicht:

MeinInvest: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-meininvest

VermögenPlus: https://integrationen.union-investment.de/fondsvermoegensverwaltung-nachhaltig-vermoegenplus

III. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik

Wir bereiten uns aktuell auch auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Vergütungspolitik vor.

Anhang

Mindestausschlüsse1

Unternehmen:

  • Rüstungsgüter >10%2(geächtete Waffen >0%)3
  • Tabakproduktion >5%
  • Kohle >30%2
  • Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):
    • Schutz der internationalen Menschenrechte
    • Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen
    • Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
    • Beseitigung von Zwangsarbeit
    • Abschaffung der Kinderarbeit
    • Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
    • Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen
    • Förderung größeren Umweltbewusstseins
    • Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
    • Eintreten gegen alle Arten von Korruption


Staatsemittenten:

  • Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte4

1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen).
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb.
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index (https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores) oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).

Änderungshistorie

Datum Betroffene Abschnitte
Erläuterung
01.09.2023 Abschnitt I.  Öffnungsklausel aufgrund von Sonderfällen
26.06.2023 II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Anpassung der URL-Adressen
30.12.2022 II. Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung

02.08.2022 Anhang zu Mindestausschlüssen Änderung des in Bezug genommenen Marktstandards
10.03.2021 Erstveröffentlichung