Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren "an sich selbst" kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Verkaufen Sie Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe: Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet.
Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten:
- "mit sich selbst Geschäfte" ("Wash-Trades")
- "abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen" z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden ("Pre-Arranged Trades")
Strafrechtliche Verfolgung
- Sowohl die "mit sich selbst Geschäfte" ("Wash-Trade") als auch "abgesprochene Geschäfte"("Pre-Arranged Trade") sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.
- Es handelt sich hierbei nach Art. 12 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) um Marktmanipulation.
- Das Gesetz sieht in diesen Fällen Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Bereits der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.