Selbstverpflichtung für den Wertpapierhandel

10 Grundregeln für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen

Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen

Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen ermöglichen Anlegern eine Investition in die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Schuldners (Staat oder Unternehmen). Bei bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen erfolgen Zins- und Rückzahlung in Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit des Referenzschuldners. Sofern bei dem Referenzschuldner kein sogenanntes Kreditereignis (Beispiele: Insolvenz, Nichtzahlung wesentlicher Verbindlichkeiten, Restrukturierung von Verbindlichkeiten) eintritt, erhält der Anleger die Zinszahlungen und bei Fälligkeit den Nennwert der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ausgezahlt. Tritt hingegen ein Kreditereignis ein, kommt es zu einer vorzeitigen Rückzahlung. In diesem Fall entfällt die laufende Zinszahlung und die Rückzahlung erfolgt zu einem Betrag, der deutlich unter dem Nennwert liegen kann.

Nachfolgende Grundsätze fassen für das Privatkundengeschäft in Deutschland die im Anlegerinteresse entwickelte Praxis hinsichtlich der Emission von und der Anlageberatung über bonitätsabhängige Schuldverschreibungen zusammen.

Grundsätze für die Emission von „bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen“ zum Vertrieb an Privat-kunden in Deutschland

  1. Es werden ausschließlich einfach strukturierte bonitätsabhängige Schuldverschreibungen zum Zwecke des Vertriebs an Privatkunden in Deutschland emittiert. Dies sind zunächst bonitätsabhängige Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem einzigen Referenzschuldner verknüpft sind. Bonitätsabhänge Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei mehreren Referenzschuldnern verknüpft sind, werden nur emittiert, wenn damit eine Risikostreuung für den Privatkunden erreicht wird.

  2. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden ausschließlich mit festem Zins emittiert.

  3. Zum Zeitpunkt der Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung sind vom Referenzschuldner emittierte Aktien oder Anleihen an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG notiert, so dass der Referenzschuldner umfangreichen gesetzlichen Publizitätspflichten unterliegt.

  4. Referenzschuldner werden nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt und sind solche mit hinreichender Bonität („Investment Grade“ oder vergleichbare Bewertung) bei Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung.

  5. Dem Kunden werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt, die eine verständliche Beschreibung der Produktstruktur und eindeutige Risikohinweise, insbesondere zur Abhängigkeit von Zins- und Rückzahlung von dem Nichteintritt eines Kreditereignisses (nebst dessen Erläuterung) und der konkreten Beschreibung der Folgen für den Kunden bei Eintritt eines Kreditereignisses, enthalten.

  6. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nur unter der Bezeichnung „bonitätsabhängige Schuldverschreibung“ vertrieben. Der DDV hat seine Produktklassifizierung („Derivate-Liga“) entsprechend angepasst.

  7. Anlass für die Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen durch den Emittenten darf nicht die zum eigenen Vorteil erfolgende Verlagerung von Risiken aus Krediten sein, die von dem Emittenten oder mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt werden. Die Emittenten werden bei Emission einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ein oder mehrere damit zusammenhängende Absicherungsgeschäfte tätigen. Unabhängig hiervon werden die rechtlichen Verpflichtungen aus den gegebenenfalls bestehenden allgemeinen Interessenkonflikten eingehalten.

  8. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert.

  9. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden bei der Anlageberatung nicht an Kunden in den beiden geringsten Risikobereitschaftsstufen vertrieben.

  10. Beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen findet zum Schutz des Anlegers bei der Anlageberatung im ersten Schritt eine besondere Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Produktstruktur bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen statt. Im zweiten Schritt werden dem Anleger weitergehende produktspezifische Kenntnisse vermittelt. Insbesondere wird dem Anleger grundsätzlich erläutert, welche Kreditereignisse in Bezug auf den Referenzschuldner zu einem (teilweisen) Ausbleiben der Zins- oder Rückzahlung aus der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung führen können. Die Risiken werden in der Dokumentation besonders hervorgehoben.