Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von bisher 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben.
Dementsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge um 24,844 % erhöht.