Die Vertreterwahl 2024 ist abgeschlossen

Die Vertreter der PSD Bank finden Sie hier.

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung 2024

Wir geben bekannt, dass am 22.03.2024 die zurückgesandten Wahlunterlagen der Wahl zur Vertreterversammlung 2024 ausgewertet wurden.

  • Im Wahlbezirk 1 (Stuttgart) stimmten 96,75 % der gültig abgegebenen Stimmen der Vorschlagsliste des Wahlausschusses der PSD Bank RheinNeckarSaar eG zu.
  • Im Wahlbezirk 2 (Freiburg) stimmten 97,73 % der gültig abgegebenen Stimmen der Vorschlagsliste des Wahlausschusses der PSD Bank RheinNeckarSaar eG zu.
  • Im Wahlbezirk 3 (Saarbrücken) stimmten 97,25 % der gültig abgegebenen Stimmen der Vorschlagsliste des Wahlausschusses der PSD Bank RheinNeckarSaar eG zu.

Gem. § 26 e Abs. 4 der Satzung/§ 43a Abs. 6 GenG wird die Liste der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter ab dem 12.04.2024 für den Zeitraum von 2 Wochen in den Geschäftsstellen der PSD Bank RheinNeckarSaar eG ausgelegt. Auf Verlangen eines Mitglieds wird ihm eine Abschrift erteilt.

Wahllisten für die Vertreterversammlung 2024

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellten Wahllisten zur Vertreterversammlung liegen zusammen mit der Wahlordnung ab Montag, 22. Januar 2024 für die Dauer von 4 Wochen in den Geschäftsstellen der Bank in Stuttgart, Freiburg und Saarbrücken während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht für die Mitglieder der PSD Bank RheinNeckarSaar eG aus.

Die Wahlliste enthält unter fortlaufender Nummer die Namen, Anschriften und Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.

Gemäß § 4 unserer Wahlordnung können weitere Listen innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung vom heutigen Tag dem Wahlausschuss der PSD Bank RheinNeckarSaar eG (Deckerstraße 37-39, 70372 Stuttgart) eingereicht werden. In jeder Wahlliste sind die Kandidaten in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Namen sowie Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aufzuführen. Diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Ein Mitglied kann nur auf einer Liste kandidieren. Vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Werden weitere Listen eingereicht, so sind diese Listen anschließend an die Liste des Wahlausschusses zu nummerieren und zusammen mit dieser auf die Restdauer der Frist auszulegen. Das Auslegen weiterer Listen ist nicht bekannt zu machen.

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden allen wahlberechtigten Mitgliedern mit Schreiben vom 26.02.2024 zugesandt.

Die Stimmabgabe ist bis zum 17.03.2024 zulässig.

 

Stuttgart, 19. Januar 2024

PSD Bank RheinNeckarSaar eG

Matthias Brändle
Vorsitzender des Wahlausschusses