Dämmung

Möchten Sie Kosten sparen und das Klima schonen? Dann können Sie Ihr Haus dämmen. Wir informieren über Einsparungen und Kosten von Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade sowie Keller und erklären, wann die Dämmung Pflicht ist.

Die Arten der Dämmung im Überblick

Dämmstoffe entlasten die Heizung und Ihren Geldbeutel. Denn je besser Sie Ihr Gebäude dämmen, umso weniger Energie benötigen Sie, um Wohlfühltemperaturen zu erreichen. Zur Auswahl stehen Ihnen dabei verschiedenste Möglichkeiten, wie die folgende Übersicht zeigt:

Dachdämmung: Unter, zwischen oder über den Sparren sorgen Dämmstoffe im Dach dafür, dass weniger Wärme entweicht. Die Dämmung spart 10 bis 20 Prozent der Heizkosten ein und rechnet sich, wenn Sie das Dach beheizen. Mit dem richtigen Materialmix lohnt sich die Dachdämmung auch im Sommer. Denn hier lassen schwere Dämmstoffe wie Platten aus Holzfasern Wärme langsamer herein. Wohnräume überhitzen weniger und der Komfort steigt.

Dachbodendämmung: Auf der obersten Geschossdecke lassen sich Dämmstoffe einfach und günstig verlegen, wenn Sie im Dachgeschoss nicht heizen. Ihre Energiekosten sinken damit um 10 bis 20 Prozent. Ob der Dachboden nach der Sanierung ungenutzt bleibt oder begehbar sein soll, spielt dabei keine Rolle. Beides lässt sich realisieren.

Fassadendämmung: Hier bringen Experten Dämmstoffe an der Fassade an. Dabei unterscheiden Sie das Wärmedämmverbundsystem (WDVS; Dämmung und Putz), die vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF; Dämmstoffe und vorgehängte Fassadenplatten) sowie die Innendämmung. Für zweischalige Mauerwerke gibt es außerdem die kostengünstige Einblasdämmung. Die Einsparungen liegen bei 15 bis 20 Prozent.

Kellerdeckendämmung: Ist der Keller unbeheizt, lassen sich Dämmplatten von unten an der Decke anbringen. Neben Einsparungen von 5 bis 10 Prozent sorgt das für warme Füße im Erdgeschoss.

Keller-/Perimeterdämmung: Bei beheizten Kellerräumen lohnt es sich, die Kellerwände zu dämmen. Die sogenannte Perimeterdämmung verlegen Experten außen in einem Graben. Ist das nicht möglich, kommt eine diffusionsoffene Innendämmung infrage. Die Maßnahme spart 5 bis 10 Prozent, schützt vor Schimmel und steigert den Wohnkomfort.

Wichtig zu wissen: Die Einsparungen verstehen sich als Durchschnittswerte. Eine zuverlässige Aussage bekommen Sie von einem Energieberater, der Ihr Haus genau unter die Lupe nimmt.

Dämmung: Pflicht nach Gebäudeenergiegesetz

Da Dämmmaßnahmen am Haus auch CO2 einsparen, verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG; Nachfolger der Energieeinsparverordnung) teilweise dazu. So ist die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn diese den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt. Pflicht ist außerdem die Dämmung an Dach, Fassade, Kellerdecke oder Kellerwänden, wenn Sie die Bauteile verändern, erneuern oder neu einbauen. Ausnahmen bestehen, wenn die Dämmarbeiten weniger als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen oder die Bauteile bereits gedämmt sind. Für Letzteres müssen Sie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1984 erfüllen. Während die Dämmung im Denkmal keine Pflicht ist, können Sie eine Befreiung beantragen, wenn sich die Arbeiten nicht in absehbarer Zeit rentieren.

Energiespartipp: In vielen Gebäuden sorgen Sie auch ohne zusätzliche Kosten für eine bessere Dämmung. Dazu lassen Sie am späten Nachmittag die Außenrollläden herunter. Auf diese Weise entsteht eine schützende Luftschicht zwischen Glas und Rollo durch die der Wärmeverlust sinkt. Verbessern lässt sich das Ergebnis mit neuen Dichtungen an Türen und Fenstern. Diese halten kalte Luft von außen auf und helfen ebenfalls Energie zu sparen.

Kosten für Dämmarbeiten am Haus

Die Kosten der Dämmung hängen von der Maßnahme und den individuellen Gegebenheiten ab. Mit Ausgaben von 15 bis 80 Euro pro Quadratmeter sind Dachboden- und Kellerdeckendämmung am günstigsten. Die Kellerwanddämmung kostet 80 bis 250 Euro und die Fassadendämmung zwischen 150 und 350 Euro pro Quadratmeter. Für die Dachdämmung können Sie je nach Art mit 30 bis 300 Euro pro Quadratmeter rechnen.

Auch hier gilt: Die Angaben verstehen sich als Richtwerte. Konkrete Kosten erfahren Sie von einem Energieberater oder aus dem Angebot eines Fachhandwerkers.

Fördermittel senken die Kosten

Zur Finanzierung der Sanierung stehen neben günstigen Modernisierungskrediten auch staatliche Fördermittel zur Verfügung. So bekommen Sie Zuschüsse, günstige Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen.

Besonders attraktiv ist die Zuschussförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese gibt es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Planen Sie die ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus, steht Ihnen ein zinsgünstiges Darlehen der BEG zur Verfügung. Dieses ist mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 25 Prozent ausgestattet, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhausstufe abhängt.
Kommt beides nicht infrage, können Sie auch einen Steuerbonus für die Sanierung beantragen. Dieser reduziert Ihre Einkommensteuerlast in drei aufeinander folgenden Jahren um insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeiten an einem mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt.

Wichtig zu wissen: Die Förderung der Dämmung beantragen Sie in der Regel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen. Allein den Steuerbonus gibt es nachträglich.


Stand: 12/2022