- Für Ledige hat sich der Sparerpauschbetrag am 01.01.2023 von 801 auf 1.000 Euro erhöht
- Für Ehepaare bzw. zusammenveranlagte Lebenspartner hat sich der Sparerpauschbetrag am 01.01.2023 von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht
Erhöhung des Sparerpauschbetrages seit 01.01.2023
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Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrages verabschiedet
Im Januar automatische Anpassung der bestehenden Freistellungsaufträge:
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