Erhöhung des Sparerpauschbetrages seit 01.01.2023

Muss ich meinen Freistellungsauftrag ändern?

Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrages verabschiedet

  • Für Ledige hat sich der Sparerpauschbetrag am 01.01.2023 von 801 auf 1.000 Euro erhöht
  • Für Ehepaare bzw. zusammenveranlagte Lebenspartner hat sich der Sparerpauschbetrag am  01.01.2023 von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht

Im Januar automatische Anpassung der bestehenden Freistellungsaufträge:

  • Wenn Sie bei uns bereits einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Betrag eingereicht haben müssen Sie nichts tun. In diesem Fall wurde Ihr Freibetrag am 01.01.2023 automatisch erhöht. 
  • Falls Ihr Freistellungsauftrag bei uns niedriger als die mögliche Obergrenze war haben wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.

 

 

Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag oder möchten Ihren umverteilen?  

Laden Sie hier das neue Freistellungsformular herunter.