Entdecken Sie die Vorteile einer sicheren und flexiblen Geldanlage mit unserem Tagesgeldkonto.
PSD TagesGeld
Mehr Zinsen für Ihre Wünsche
Parken Sie Ihr Geld zinsbringend und verfügen Sie jederzeit flexibel darüber, wenn Sie sich den nächsten Wunsch erfüllen möchten! Mit dem PSD Tagesgeld-Konto bleibt Ihre Anlage täglich verfügbar und Sie profitieren von einer sicheren und kostenfreien Geldanlage.
Ihre Vorteile
✓ Kostenfreies Tagesgeld-
Konto
✓ Täglich verfügbare
Anlage
✓ Ohne Mindestanlage-betrag
PSD TagesGeld im Überblick
Mit dem PSD TagesGeld parken Sie Ihr Geld sicher und völlig flexibel:
- Kostenloses Tagesgeld-Konto ohne Mindestanlagebetrag und ohne Risiko
- Jederzeit verfügbare Anlage
- Vierteljährliche Zinsgutschrift, d.h. Sie profitieren vom Zinseszinseffekt
- Variabler Marktzins von bis zu 0,60 % p.a.
- Einfach Zahlungen verwalten über unser PSD OnlineBanking
Ihre Konditionen beim PSD TagesGeld
Konditionen für bestehende Kunden (PSD TagesGeld)
Anlagebetrag |
Zinssatz p.a. |
Guthaben bis einschließlich 5.000,00 EUR | 0,60 % pro Jahr |
Guthaben ab 5.000,01 bis 150.000,00 EUR | 0,50 % pro Jahr |
Guthaben ab 150.000,01 EUR pro Jahr | 0,30 % pro Jahr |
Änderungen vorbehalten, gültig seit 04.07.2023
Wissenswertes zum Thema Tagesgeld
Was ist Tagesgeld?
Ein Tagesgeld ist eine verzinste und sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit. Bei Bedarf können Sie täglich über Ihren Anlagebetrag frei verfügen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am aktuellen Marktzins.
Was ist der Unterschied zwischen Tagesgeld und einem Sparkonto?
Beides sind sichere Geldanlagen, die jedoch unterschiedlich verzinst werden. Grundsätzlich gilt: Je länger Ihr Kapital in einer Geldanlage fest gebunden ist, umso höher fallen die Zinsen dafür aus. Beim klassischen Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist profitieren Sie daher in der Regel zum täglich frei verfügbaren Tagesgeld von einem höheren Zinssatz.
Lohnt sich die Anlage in Tagesgeld?
Ein Tagesgeldkonto lohnt sich immer dann, wenn Sie einen bestimmten Betrag als sichere Reserve zurücklegen wollen, der jederzeit für Sie frei verfügbar ist. Ihr eingezahltes Kapital ist nicht durch Kündigungsfristen gebunden. Zudem profitieren Sie aktuell vom steigenden Zinstrend.
Was ist der Unterschied zwischen Tages- und Festgeld?
Auch beim Festgeld handelt es sich um eine sichere Geldanlage. Sie legen hier Ihr Kapital für eine bestimmte Laufzeit X an und erhalten für die längere Bindung Ihrer Anlage einen höheren Zinssatz als beim Spar- oder Tagesgeld-Konto. Wichtig zu wissen ist, dass Sie über Ihr Kapital erst nach Laufzeitende und expliziter Kündigung der Anlage wieder verfügen können.
Warum ist Tagesgeld eine sichere Geldanlage?
Je Kunde ist eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro vorgeschrieben. Diese stellen wir doppelt sicher, denn wir sind der BVR Institutssicherung GmbH und der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
FAQ PSD TagesGeld
Häufige Fragen & Antworten
Nein, die Verzinsung Ihrer Tagesgeld-Einlage erfolgt ab dem 1. Cent.
Der Höchstbetrag für das PSD TagesGeld beträgt 500.000 Euro.
- Es kann pro Kunde nur 1 Tagesgeld-Konto eröffnet werden.
- Das Tagesgeld-Konto ist ein Online-Konto, d.h. Sie erhalten einen OnlineBanking-Zugang.
Ihr Tagesgeld wird jährlich wie folgt verzinst (die Zinsabrechnung erfolgt vierteljährlich):
Guthaben bis einschließlich 5.000,00 EUR pro Jahr: 0,60 % p.a.
Guthaben ab 5.000,01 bis 150.000,00 EUR pro Jahr: 0,50 % p.a.
Guthaben ab 150.000,01 EUR pro Jahr: 0,30 % p.a.
Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und passen Sie diesen ggfs. an.
Wissenswertes zur Sparerpauschbetragserhöhung vom 01.01.2023:
- Für Ledige hat sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
- Wenn Sie bei uns bereits einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Betrag eingereicht haben müssen Sie nichts tun. In diesem Fall wurde Ihr Freibetrag zum 01.01.2023 automatisch erhöht.
- Falls Ihr Freistellungsauftrag bei uns niedriger als die mögliche Obergrenze war, haben wir diesen am 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.
- Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag bei uns? Dann können Sie diesen ganz bequem online hochladen: Jetzt Freistellungsauftrag einrichten/anpassen
Nein, Ihre Anlage in PSD TagesGeld erfolgt ohne Gebühren oder Verwahrentgelt.
Beim PSD TagesGeld handelt es sich um eine flexible Geldanlage, d.h. Sie können täglich über Ihren Anlagebetrag verfügen. Eine Kündigung der Einlage ist nicht erforderlich.
Mit Anlage des Tagesgeld-Kontos eröffnen wir gleichzeitig einen OnlineBanking-Zugang für Sie, d.h. Sie können Ihr Tagesgeld-Konto komplett online verwalten und jederzeit Ein- und Auszahlungen selbst vornehmen. Zahlungsein- und Ausgänge verbuchen Sie über Ihr angegebenes Verrechnungskonto.
Da ein Tagesgeld-Konto nur für die Geldanlage und nicht für den Zahlungsverkehr geeignet ist, wird zur Verbuchung von Ein- und Auszahlungen ein Verrechnungskonto (oftmals auch Referenzkonto bezeichnet) benötigt.
Sie möchten ein Referenzkonto angeben oder ändern?
Hier können Sie den Antrag dazu herunterladen.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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