PSD KündigungsGeld

Suchen Sie eine sichere Geldanlage, die kurzfristig verfügbar ist und die Sie beliebig aufstocken können?

Dann sollten Sie unser PSD KündigungsGeld kennenlernen. Hier lassen Sie Ihr Geld für sich arbeiten und profitieren trotzdem von einer sicheren und kurzfristig verfügbaren Geldanlage.  

Ihre Vorteile

Kurze Kündigungsfrist
von 35 Tagen

Aktuell 2,00 % p.a. bei einer Geldanlage bis 150.000 €

Jederzeit Zuzahlungen
möglich

PSD KündigungsGeld im Überblick

PSD KündigungsGeld

Mit dem PSD KündigungsGeld parken Sie Ihr Geld lukrativ:

  • Sie profitieren von einem Zinssatz in Höhe von aktuell 2,00 % p. a. bei einer Anlagesumme bis 150.000 € (ab 150.000,01 € Verzinsung in Höhe von 1,50 % p. a.).
  • Über Ihre Zinserträge können Sie vierteljährlich verfügen 
  • Sie wählen Ihren Anlagebetrag von 2.500 bis 500.000 Euro
  • Sie können einen Einmalbetrag anlegen oder Ihre Anlage flexibel aufstocken
  • Anstelle einer festen Laufzeit gilt eine 35-tägige Kündigungsfrist (auch für Teilverfügungen)
  • Sie investieren in eine kostenfreie Anlage ohne Kursrisiko.

 

Ihre Konditionen beim PSD KündigungsGeld

Anlagebetrag
Zinssatz p.a.1
Kündigungsfrist
Zinssatz für PSD KündigungsGeld ab 2.500 Euro bis einschließlich 150.000 Euro
2,00 % 35 Tage
Zinssatz für PSD KündigungsGeld ab 150.000,01 Euro 1,50 % 35 Tage

1 Der Zinssatz ist variabel und wird den veränderten Marktverhältnissen angepasst.

Änderungen vorbehalten, gültig seit 07.12.2023.

Wissenswertes zum Thema Kündigungsgeld

Was ist Kündigungsgeld?

Beim Kündigungsgeld gibt es keine vertraglich vereinbarte Laufzeit wie z.B. beim Festgeld. Stattdessen gilt es eine vorgegebene Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie über Ihr Kapital (oder Teilbeträge) wieder verfügen möchten. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird Ihr gekündigter Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt. Verzinst wird die Anlage variabel, je nach aktueller Marktentwicklung.  

Warum ist Kündigungsgeld eine sichere Geldanlage?

Je Kunde ist eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro vorgeschrieben. Diese stellen wir doppelt sicher, denn wir sind der BVR Institutssicherung GmbH und der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
 

FAQ PSD KündigungsGeld

Häufige Fragen & Antworten

Wieviel Geld kann ich in das PSD KündigungsGeld anlegen?

Sie können ab einem Betrag von 2.500 Euro das Kündigungsgeld abschließen. Maximal ist eine Einlage in Höhe von 500.000 Euro pro Person möglich.

Wann erhalte ich die Zinsen für mein Kündigungsgeld?
  • Ihr Kündigungsgeld wird jährlich in Abhängigkeit Ihres Geldanlagebetrages verzinst:
    => bis 150.000 Euro: 2,00 % p.a.
    => ab 150.000,01 Euro: 1,50 % p.a.
  • Der Zinssatz ist variabel und wird an den aktuellen Marktzins angepasst.   
  • Gutgeschrieben werden Ihnen die Zinsen quartalsweise bzw. bei Auflösung nach Ablauf der Kündigungsfrist. 

Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und passen Sie diesen ggfs. an.


Wissenswertes zur Sparerpauschbetragserhöhung vom 01.01.2023:

  • Für Ledige hat sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
  • Wenn Sie bei uns bereits einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Betrag eingereicht haben müssen Sie nichts tun. In diesem Fall wurde Ihr Freibetrag zum 01.01.2023 automatisch erhöht. 
  • Falls Ihr Freistellungsauftrag bei uns niedriger als die mögliche Obergrenze war, haben wir diesen am 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.
  • Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag bei uns? Dann können Sie diesen ganz bequem online hochladen: Jetzt Freistellungsauftrag einrichten/anpassen
Welche Voraussetzungen gelten für die Eröffnung eines PSD KündigungsGeld-Kontos?
  • Für die Eröffnung des PSD KündigungsGeld ist für Ein- und Auszahlungen ein Verrechnungskonto erforderlich. Sie können im Bestellvorgang Ihr gewünschtes Verrechnungskonto angeben (z.B. PSD TagesGeld-/PSD Girokonto oder ein Girokonto bei einer anderen Bank).
  • Pro Kunde ist nur 1 PSD KündigungsGeld-Konto möglich.   

 

Wird bei der Anlage des PSD KündigungsGelds ein Verwahrentgelt fällig?

Nein, das PSD KündigungsGeld ist eine Anlage ohne Gebühren oder Verwahrentgelt.  

Wann kann ich über meine Anlage verfügen? Ist eine Kündigung erforderlich?

Beim PSD KündigungsGeld gibt es keine vorgegebene Laufzeit. Sie können Ihre komplette Geldanlage oder Teilbeträge jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage. Nach Ablauf dieser Frist können Sie frei über Ihr Kapital verfügen.

Hier können Sie eine Teilkündigung für Ihr Kündigungsgeld einreichen.

Kann ich das Kündigungsgeld aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen in beliebiger Höhe leisten. Die Maximaleinlage beträgt insgesamt 500.000 Euro. 

Wie kann ich bei der PSD Bank Kündigungsgeld anlegen?

Sie können dasPSD KündidungsGeld einfach online beantragen. Klicken Sie dazu auf den Button "Jetzt abschließen" und wählen Sie zwischen dem Antrag über unser Online-Kontaktformular oder alternativ die direkte Beauftragung über Ihren vorhandenen PSD OnlineBanking-Zugang.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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