Sichern Sie sich 2,10 % p.a. beim PSD SparBrief!
PSD SparBrief – Jetzt attraktiven Zinssatz sichern
Suchen Sie eine sichere Geldanlage mit festem Zinssatz?
Endlich Schluss mit der Zins-Nullrunde! Profitieren Sie ab sofort wieder von Top-Konditionen und sichern sich am besten heute noch den PSD SparBrief mit 2,10 % garantiertem Festzins p.a.
Ihre Vorteile
✓ Einmalanlage ohne Gebühren
✓ Attraktiver garantierter Festzins
✓ Fester Ertrag ohne Kursrisiko
Der PSD SparBrief im Überblick
Mit dem PSD SparBrief bauen Sie Vermögen solide auf
- Sie profitieren von einem garantierten Festzins von 2,10 % p. a.
- Über Ihre Zinserträge können Sie jährlich verfügen
- Sie wählen Ihren gewünschten Anlagebetrag von 5.000 bis 500.000 Euro
- Ihre Anlage wird nach 5 Jahren automatisch zurückbezahlt (keine Kündigung des Sparbriefes erforderlich)
- Sie investieren in eine kostenfreie Anlage ohne Kursschwankungen und Risiko (keine Kosten für Erwerb, Verwahrung und Verwaltung des Sparbriefes)
Profitieren Sie von Top-Konditionen
PSD SparBrief |
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Anlagebetrag |
Laufzeit | Zinssatz p.a. |
5.000 - 500.000 Euro | 5 Jahre | 2,10 % |
Änderungen vorbehalten, gültig seit 11.10.2024
Wissenswertes rund um den Sparbrief
Was ist ein Sparbrief?
Bei einem Sparbrief handelt es sich um eine Einmalgeldanlage. Sie legen einen Geldbetrag zu einem festen Zinssatz für einen vorher festgelegten fixen Zeitraum an. Die Zinssausschüttung kann jährlich oder thesaurierend (d.h. am Ende der Laufzeit ausschüttend) stattfinden – je nach Sparbriefmodell.
Was ist der Unterschied zwischen einem Festgeld und einem Sparbrief?
Ein Sparbrief wird nach Laufzeitende automatisch aufgelöst und der Anlagebetrag Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Ein Festgeld bedarf einer expliziten Kündigung innerhalb einer vorgegebenen Frist. Anderenfalls verlängert sich das Festgeld automatisch zu den aktuell gültigen Konditionen.
FAQ PSD SparBrief
Häufige Fragen & Antworten
Der Mindestanlagebetrag für den PSD SparBrief liegt bei 5.000 Euro.
Der Höchstbetrag für den PSD SparBrief beträgt 500.000 Euro.
Ihr Sparbrief wird jährlich mit 2,10 % p.a. verzinst. Die Anlagedauer ist fest und beläuft sich auf 5 Jahre.
Nein, das ist leider nicht möglich. Bei einem Sparbrief handelt es sich um eine feste Geldanlage. Der Anlagebetrag ist erst nach Ablauf der vorher festgelegten Anlagedauer wieder frei verfügbar (in unserem Fall des limitierten PSD SparBriefes 5 Jahre).
Die Zinsausschüttung findet bei unserem limitierten PSD SparBrief jährlich statt.
Tipp: Prüfen Sie Ihren aktuellen Freistellungsauftrag und passen Sie diesen ggfs. an.
Wissenswertes zur Sparerpauschbetragserhöhung vom 01.01.2023:
- Für Ledige hat sich der Sparerpauschbetrag von 801 auf 1.000 Euro erhöht. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner von 1.602 auf 2.000 Euro.
- Wenn Sie bei uns bereits einen Freistellungsauftrag mit dem maximalen Betrag eingereicht haben müssen Sie nichts tun. In diesem Fall wurde Ihr Freibetrag zum 01.01.2023 automatisch erhöht.
- Falls Ihr Freistellungsauftrag bei uns niedriger als die mögliche Obergrenze war, haben wir diesen am 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.
- Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag bei uns? Dann können Sie diesen ganz bequem online hochladen: Jetzt Freistellungsauftrag einrichten/anpassen
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank RheinNeckarSaar eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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